BESTEHENDER RECHTLICHER RAHMEN
Die derzeitige Gesetzgebung, nach der die öffentlichen Verwaltungen ihre Open Data-Projekte regeln, lautet wie folgt:
Geltungsbereich der Gemeinschaft
- Richtlinie 2003/98 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
- Richtlinie 2013/37 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98 / EG über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
- Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen.
Staatlicher Geltungsbereich
- Königliches Gesetzesdekret 1/1996 vom 12. April, durch das der Text des Gesetzes über geistiges Eigentum genehmigt wird.
- Organisches Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten.
- Gesetz 27/2006 vom 18. Juli, das die Rechte auf Zugang zu Informationen, Beteiligung der Öffentlichkeit und Zugang zu Gerichten in Umweltfragen regelt (enthält die Richtlinien 2003/4 / CE und 2003/35 / CE).
- Gesetz 37/2007 vom 16. November über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
- Gesetz 56/2007 vom 28. Dezember über Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft.
- Königliches Dekret 1720/2007 vom 21. Dezember, durch das die Bestimmungen zur Entwicklung des Organgesetzes 15/1999 zum Schutz personenbezogener Daten genehmigt werden.
- Königliches Dekret 4/2010 vom 8. Januar, das das nationale Interoperabilitätssystem im Bereich der elektronischen Verwaltung regelt.
- Gesetz 14/2010 vom 5. Juli über Infrastruktur- und Geoinformationsdienste in Spanien (LISIGE), das die Richtlinie 2007/2 / CE Inspire in das spanische Rechtssystem umsetzt.
- Gesetz 14/2011 vom 1. Juni über Wissenschaft, Technologie und Innovation.
- Königliches Dekret 1495/2011 vom 24. Oktober, mit dem das Gesetz 37/2007 vom 16. November über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors für den staatlichen öffentlichen Sektor entwickelt wird.
- Beschluss des Staatssekretärs für öffentliche Verwaltungen vom 3. Oktober 2012 zur Genehmigung des Technischen Standards für die Interoperabilität des Normenkatalogs.
- Korrektur von Fehlern in der Entschließung des Staatssekretärs für öffentliche Verwaltungen vom 3. Oktober 2012 , in der der technische Standard für die Interoperabilität des Normenkatalogs genehmigt wird.
- Anwendungsleitfaden der Technischen Norm für Interoperabilität des Normenkatalogs (1. elektronische Ausgabe, Dezember 2012).
- Beschluss des Staatssekretärs für öffentliche Verwaltungen vom 19. Februar 2013 , mit dem der technische Standard für die Interoperabilität für die Wiederverwendung von Informationsressourcen gebilligt wird.
- Korrektur von Fehlern in der Entschließung des Staatssekretärs für öffentliche Verwaltungen vom 19. Februar 2013 , in der der technische Standard für die Interoperabilität für die Wiederverwendung von Informationsressourcen gebilligt wird.
- Anwendungsleitfaden des Technischen Standards für Interoperabilität zur Wiederverwendung von Informationsressourcen (2. elektronische Ausgabe, Oktober 2016).
- Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und verantwortungsvolle Staatsführung.
- Gesetz 21/2014 vom 4. November, das den überarbeiteten Text des Gesetzes über geistiges Eigentum ändert, das durch das königliche Gesetzesdekret 1/1996 vom 12. April und das Gesetz 1/2000 vom 7. Januar genehmigt wurde des Zivilverfahrens.
- Gesetz 18/2015 vom 9. Juli, das das Gesetz 37/2007 vom 16. November über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ändert.
- Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.
- Gesetz 9/2017 vom 8. November über Verträge des öffentlichen Sektors, das in seiner dreizehnten Schlussbestimmung eine Änderung des Gesetzes 37/2007 vom 16. November über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors enthält.