Das Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und verantwortungsvolle Staatsführung (LTBG) zielt darauf ab, die Transparenz öffentlicher Aktivitäten zu erweitern und zu stärken sowie das Recht auf Zugang zu Informationen zu regeln und zu gewährleisten zu dieser Tätigkeit und legen die Verpflichtungen der guten Regierungsführung fest, die Beamte erfüllen müssen.
Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Verwaltungen und den gesamten öffentlichen Sektor des Staates sowie für andere Institutionen wie das Haus Seiner Majestät des Königs, den Generalrat der Justiz, das Verfassungsgericht, den Abgeordnetenkongress, die Senat, Bank von Spanien, Bürgerbeauftragter, Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialrat und ähnliche autonome Institutionen in Bezug auf verwaltungsrechtliche Tätigkeiten.
Das Gesetz legt die Veröffentlichungspflichten fest, die öffentliche Einrichtungen betreffen, um Transparenz in ihrer Tätigkeit zu gewährleisten, und regelt das Recht der Bürger auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
Artikel 28, Buchstaben f) und n), wurde durch die dritte letzte Bestimmung des Organgesetzes 9/2013 vom 20. Dezember über die Kontrolle der Handelsverschuldung im öffentlichen Sektor geändert.